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Umweltstrafrecht – heute besser als einst

Der Umweltschutz hat mehrere Facetten. In Deutschland ist dieses Thema im Grundgesetz in Artikel 20 a als Staatsziel verankert. Die Umweltschutzziele sind dort genau definiert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUB) und das Umweltbundesamt (UBA) sind in Deutschland für den Umweltschutz zuständig. Auf der Länder- und der Landkreisebene gibt es dann die entsprechenden Behörden, die den Themenbereich Umweltschutz abdecken und für die Kontrollen und die Durchsetzung der Rechtsnormen zuständig sind, die den Umweltschutz betreffen.
Die entsprechenden Behörden können bei Verstößen gegen das Umweltrecht Anzeigen in die Wege leiten, die auf Basis das Umweltstrafrecht basieren. Es handelt sich hier um ein Teilgebiet des deutschen Strafrechts. Weitere relevante Dienstleistungen.

Süden müssen betraft werden

Schon in der Bibel wird von Süden gesprochen und dass Sünden bestraft werden müssen. Dort heißt es sinngemäß: Jeder, der eine Sünde begeht, bricht das Gesetz. Dies gilt auch für Umweltsünder. Nun ist es aktuell in Deutschland nicht mehr so schlimm, wie es früher einmal war, dass Unternehmen, die an einem Fluss Ihren Standort haben, ihre schmutzigen Abwässer ins Gewässer leiten. Diese müssen nach den Umweltauflagen für den Betrieb von einem Unternehmen heute geklärt werden. Weltweit gesehen ist dies aber weitem nicht so. Hier handelt es sich allerdings meist um Schwellen- oder Entwicklungsländer, die weder Gesetze noch Kontrollen und schon gar kein Umweltstrafrecht verankert haben in Ihrem Grundgesetz bzw. in der Verfassung.
In Deutschland werden die Unternehmen kontrolliert bzw. es setzt schon vorher ein Genehmigungs– bzwKontrollmechanismus ein, welcher dafür sorgt, dass der Betrieb in einem Unternehmen gar nicht erst aufgenommen werden darf, wenn die Umweltauflagen nicht erfüllt sind, die im Gesetz festgeschrieben sind. Dennoch gibt es auch in Deutschland eine Reihe von Unternehmen, die sich nicht immer an die Umweltauflagen bzwUmweltgesetze halten. Es sind meist anonyme Quellen, die die Behörden letztlich auf die Spur der Umweltsünder bringt. Die Behörden haben dann die Aufgabe die „Sünder“ ihrer Strafe zuzuführen und im Rahmen des Umweltstrafrechts der Strafe zuzuführen. Diese Strafe umfasst neben saftigen Geldstrafen auch die Stilllegung der betrieblichen Anlagen, bis die die Auflagen im Rahmen des Umweltschutzes erfüllt sind. Mehr zu dem Thema finden Sie bei Strafverteidiger-boerner.

Umweltsünden erregen Aufsehen und führen zu Strafen – heute mehr denn je

Früher, als der Umweltschutz in den Unternehmen und auch im privaten Bereich oder bei Vereinen noch nicht so ausgeprägt war von der Gesetzeslage her und es an Kontrollen mangelte und vor allem an öffentlichem Interesse, erregten Umweltsünden kaum Aufsehen. Da der Umweltschutz praktisch noch „in den Kinderschuhen“ steckte, war das Interesse der Öffentlichkeit sehr gering. Als zum Beispiel im Rhein die Wasserqualität zu wünschen, übrig ließ und es Ende der 1960er Jahre zum Fischsterben kam, waren nur wenige da, die ihre mahnende Stimme erhoben hatten, entsprechende Gesetze waren Mangelware. Heute würde ein solches Vorkommnis einen großen Umweltskandal auslösen und Aktivsten auf den Plan rufen. Auch die Bestrafung von solchen Umweltsünden ist heute weitaus drastischer als früher. Klicken Sie hier, wenn Sie weitere Informationen benötigen.