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Schadensfeststellung nach einem Unfall mit dem Auto

Der Schaden nach einem Unfall am Auto muss begutachtet werden, um Versicherungsansprüche geltend zu machen. Versicherer akzeptieren keine ungefähre Schätzung eines Laien, da der Sachwert damit zu hoch oder niedrig ausfallen kann. Ein solches Gutachten wird von Kfz-Gutachtern erstellt. Idealerweise wird zur Unfallaufnahme die Polizei kontaktiert, die eine Unfallanzeige aufnimmt. Das ist durchaus bedeutend für die Schadensersatzforderung.

Verhalten beim Verkehrsunfall

Nicht immer ist es Verkehrsteilnehmern möglich, sich um die Abwicklung der Unfallanzeige zu kümmern. Etwa, wenn ein Personenschaden vorliegt, der eine sofortige medizinische Notversorgung erfordert. Handelt es sich hingegen um einen Unfall mit Sach- und ohne Personenschaden, so darf niemand die Unfallstelle verlassen. Auch bei kleineren Sachschäden ist es zweckdienlich, die Polizei zu kontaktieren, die ihrerseits einen Unfallbericht verfasst. Aus dem Bericht gehen relevante Unfalldetails hervor, die für das Kfz-Gutachten durchaus von Wert sind. Wer den Unfallort verlässt, riskiert eine Anzeige wegen Fahrerflucht und unterlassener Hilfeleistung.

Die Polizei kann nur einen Unfall rekonstruieren, nicht aber den endgültigen Schadenswert am Fahrzeug ermitteln. Teilweise entstehen am Fahrzeug Schäden, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Es gibt dafür spezielle Kfz-Gutachter, die das Fahrzeug genau untersuchen und dann ein KFZ Gutachten München erstellen, wenn das Fahrzeug in der bayrischen Landeshauptstadt begutachtet wird.

Kfz-Sachverständiger nimmt Unfallschäden auf

Sind sich die Unfallbeteiligten nicht einig, wer die Schuld am Unfall trägt und kann auch die Polizei keine eindeutigen Hinweise dazu liefern, ist ein Kfz-Gutachten notwendig. Der Kfz-Sachverständige untersucht das Fahrzeug und notiert alle Details zu Schäden am Fahrzeug. Durch die Begutachtung lassen sich immer Hinweise auf das Unfallgeschehen finden. Das erleichtert die Klärung der Schuldfrage. Dabei werden nur Schäden berücksichtigt, die tatsächlich im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Ältere Schäden am Fahrzeug können den Unfallschaden vergrößern, sind aber nicht primär relevant. Allerdings können alte Schäden einen Unfallhergang begünstigen. Etwa dann, wenn der Schaden Auswirkungen auf die Steuerung des Fahrzeugs hat. Solche Fragen müssen zwingend geklärt werden, denn bei einem Verkehrsunfall geht es auch immer um eine Wertermittlung.

Schadensabdeckung durch Kaskoversicherung

Nicht alle Unfälle werden ausschließlich von der Haftpflichtversicherung gedeckt. Entstand der Unfall ohne Unfallgegner, dann muss ein Kfz-Besitzer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, um Ansprüche gegenüber der Autoversicherung geltend zu machen. Die Teilkasko deckt unter anderem Elementarschäden am Kraftfahrzeug durch Hagel oder Blitzschlag ab. Die Vollkaskoversicherung greift zudem bei Vandalismus oder Diebstahl.

Um Betrug zu verhindern, verlangen Versicherungen von Versicherungsnehmern aus Bayern immer häufiger ein Kfz-Gutachten aus München oder einer anderen bayrischen Stadt. Bei den Schadensersatzansprüchen geht es oft um Beträge im Tausender Bereich, was eine enorme Leistung darstellt im Vergleich zur Beitragszahlung. Hinweis: Das Kfz-Gutachten muss nicht zwingend durch die Versicherung oder innerhalb einer Gerichtsverhandlung beauftragt werden. Kfz-Besitzer haben das Recht, ein eigenes Gutachten zur Schadensermittlung erstellen zu lassen.

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